VII. Zivilsenat des Reichsgerichts Bedeutung

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VII. Zivilsenat des Reichsgerichts

VII. Zivilsenat des Reichsgerichts Logo #42000 Der VII. Zivilsenat des Reichsgerichts war ein Spruchkörper des Reichsgerichts. Es handelte sich um einen von insgesamt fünf bis neun Senaten, die sich mit Zivilsachen befassten. Errichtet wurde er am 1. Mai 1899, weil mit dem Inkrafttreten des Bürgerliche Gesetzbuchs zum 1. Januar 1900 das Bayerische Obersten Landesgericht nicht länger die ba...
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